Brütten, als «Britten» auf dem Murerplan von 1566 abgebildet (Bildmitte). Zu dieser Zeit ist Brütten als Rechtsperson, also als «Gemeinde», in gerichtlichen Streitigkeiten nachweisbar. (Bild: Wikimedia Commons)

Von «Pritta» zu Brütten – wie die Siedlung zur Gemeinde wurde

Brütten, als «Britten» auf dem Murerplan von 1566 abgebildet (Bildmitte). Zu dieser Zeit ist Brütten als Rechtsperson, also als «Gemeinde», in gerichtlichen Streitigkeiten nachweisbar. (Bild: Wikimedia Commons) Aus der mittelalterlichen Siedlung, 876 unter dem Namen «Pritta» erstmals erwähnt, entwickelte sich über Jahrhunderte die eigenständige Gemeinde Brütten. Unter der Doppelherrschaft des Klosters Einsiedeln und der Stadt Zürich waren die Brüttener im Spätmittelalter abgabepflichtig: Sie entrichteten dem Kloster Zehnten und Grundzinsen in Naturalien und unterstanden dessen Gerichtsbarkeit bei Erbschaften oder Schulden. Für schwere Verbrechen war der Landvogt auf der Kyburg zuständig. Ein Gemeinwesen entsteht Gleichzeitig bildeten die Brüttener eine eigene Dorfgemeinschaft, die Entscheide gemeinschaftlich traf. Auf Druck Zürichs verlor das Kloster Einsiedeln ab dem 17. Jahrhundert an Einfluss. Brütten entwickelte sich zunehmend zu einem selbstverwalteten Gemeinwesen innerhalb der Kirchgemeindegrenzen, die auch für die Zivilgemeinde massgeblich wurden. Brüttens Grenzen Mit der Neuordnung des Kantons Zürich zu Beginn des 19. Jahrhunderts traten die Bezirke […]

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Brütten und das Kloster Einsiedeln

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